Anmeldung und Kostenübernahme
Anmeldung
Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Massnahme. Die Verordnung wird vom Arzt oder der Ärztin ausgestellt. Nach erfolgter Kostengutsprache kann mit der Therapie begonnen werden.
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> PDF Verordnung
> PDF Scoreblatt für Kinder und Jugendliche ab 4 1/2 Jahren mit der Diagnose ICD-F82
Kostenübernahme
Ärztlich verordnete Ergotherapie wird von den Krankenkassen, Unfallversicherungen und der Invalidenversicherung übernommen.
Ohne ärztliche Verordnung müssen die Behandlungskosten privat bezahlt werden.
Kostenübernahme
Ärztlich verordnete Ergotherapie wird von den Krankenkassen, Unfallversicherungen und der Invalidenversicherung übernommen.
Ohne ärztliche Verordnung müssen die Behandlungskosten privat bezahlt werden.