Anmeldung und Kostenübernahme

Anmeldung

Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Massnahme. Die Verordnung wird vom Arzt oder der Ärztin ausgestellt. Nach erfolgter Kostengutsprache kann mit der Therapie begonnen werden.

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> PDF Verordnung
> PDF Scoreblatt für Kinder und Jugendliche ab 4 1/2 Jahren mit der Diagnose ICD-F82

Kostenübernahme

Ärztlich verordnete Ergotherapie wird von den Krankenkassen, Unfallversicherungen und der Invalidenversicherung übernommen.
Ohne ärztliche Verordnung müssen die Behandlungskosten privat bezahlt werden.

 

Kostenübernahme

Ärztlich verordnete Ergotherapie wird von den Krankenkassen, Unfallversicherungen und der Invalidenversicherung übernommen.
Ohne ärztliche Verordnung müssen die Behandlungskosten privat bezahlt werden.